Faire Preise – Hoher Wert

Unser Preismodell

Die monatlichen Betreuungskosten einer Person betragen zwischen 2.250 € und 3.000 € und hängen von der Qualifikation und Deutschkenntnissen der polnischen Pflegekräfte, sowie vom Pflegeaufwand ab. In diesen Kosten sind alle Sozialleistungen, Steuern und Versicherungen enthalten. Die folgenden Beispiele geben Ihnen eine erste Übersicht.

Beispiel123
Kategorie BetreuungskraftBronzeSilberGold
Monatlicher Preis Betreuungskraft2.300 €2.600 €2.900 €
Fahrtkosteninkl. inkl. inkl.
Kosten Vermittlungsagentur iCare2471 € 71 € 71 €
Pflegegrad234
Pflegegeld332 €573 €765 €
Verhinderungspflege134 €134 €134 €
Umwandlung Kurzzeitpflege74 €74 €74 €
Steuerliche Förderung333 €333 €333 €
Effektive monatliche Kosten1.497 €1.556 €1.664 €

Die Kosten werden Ihnen direkt von unserer polnischen Partneragenturen jeden Monat in Rechnung gestellt. Dazu kommen noch Kost & Logis für die Betreuerin. Die Reisekosten in effektiver Höhe von 80 – 150 € sind meist als monatliche Pauschale in den Betreuungskosten enthalten. Die Reisekosten werden entweder nach Aufwand oder pauschal als Teil des monatlichen Betreuungskosten abgerechnet.

Für unsere Vermittlungs- und Beratungsdienste erheben wir eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 850 €. Sie beinhaltet eine Betreuung bis zu einem Jahr und wird erst nach Vertragsabschluss fällig. Bis dahin ist unsere Beratung für Sie kostenlos. Wir übernehmen für Sie die Vertragsverhandlungen mit ausgesuchten polnischen Pflegediensten und stehen Ihnen während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite. Sollen Sie mit einer Firma einmal nicht zufrieden sein, können wir auf Betreuungskräfte eines anderen Dienstleisters zurückgreifen.

Sie haben die Möglichkeit die Kosten der polnischen Betreuerin bezuschussen zu lassen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die effektiven Monatskosten nach dem Abzug vom Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerlichen Vorteilen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Sie haben die Möglichkeit die Betreuungsleistung einer Pflegehilfe aus Polen steuerlich geltend zu machen. Die steuerliche Absetzbarkeit richtet sich zunächst danach, wer Auftraggeber und Leistungsempfänger der Betreuungsleistung ist.
Wenn Sie selbst Auftraggeber und Empfänger der Pflegeleistung sind, wird die Absetzbarkeit über §35a EStG geregelt. Sie können 20% der Betreuungskosten von maximal 20.000€ direkt von der Steuer abziehen (nicht nur absetzen). Beim Höchstbetrag von 20.000€ resultiert daraus eine Steuerminderung von 4.000€.

Wenn Sie Auftraggeber für Ihre Eltern sind, richtet sich die Absetzbarkeit nach §33 EStG (außergewöhnliche Belastungen). Sie haben auch hier die Möglichkeit die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen, falls die zumutbare Belastung überschritten wird. Diese ist jedoch einkommensabhängig (siehe Links unten). Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Leistungsempfänger bedürftig sind, d.h. der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden kann und durch die Kinder aufgebracht werden muss. Letztlich entscheidet in Grenzfällen das Finanzamt. Wir empfehlen sich ausführlich von einem Steuerberater beraten zu lassen.